Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. ALLGEMEINES

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für Folgegeschäfte. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2. ANGEBOTE

Unsere Angebote sind freibleibend. Leistungsverpflichtungen entstehen erst aufgrund unserer Auftragsbestätigung.

3. PREISE

Die vereinbarten Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. VERGÜTUNG

a) Muster, Entwürfe, Ideen und Vorschläge, die wir im Auftrag eines Kunden ausarbeiten, bleiben auch dann honorarpflichtig, wenn der Kunde von einer Verwendung absieht.

b) Änderungen, die nach der Fertigstellung eines Entwurfes von dem Kunden gewünscht werden, ohne dass ein Gewährleistungsfall vorliegt, werden zusätzlich nach Aufwand berechnet.

5. FRISTEN UND TERMINE

a) Die Einhaltung des vereinbarten Fälligkeitstermines setzt die Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Nachträgliche Änderungswünsche verlängern die vereinbarten Fristen ebenso wie unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen.

b) Sollten wir ausnahmsweise einen vereinbarten Fälligkeitstermin nicht einhalten und darüber hinaus in Verzug geraten, kann der Kunde uns schriftlich eine Nachfrist setzen, die dem Auftragsvolumen einerseits, dem Kundeninteresse gegenüber andererseits angemessen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. GEWÄHRLEISTUNG

a) Wir verpflichten uns zu sorgfältiger und gewissenhafter Erledigung der uns übertragenen Aufgaben.

b) Der Kunde ist verpflichtet, unsere Arbeiten unverzüglich auf ihre vertragsgerechte Beschaffenheit hin zu prüfen. Beanstandung erkennbarer Mängel müssen in einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich geltend gemacht werden.

c) Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind wir zu kostenloser Nachbesserung verpflichtet. Führt auch diese nicht zu einer vertragsgerechten Leistung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. HAFTUNG

a) Im Rahmen unserer vertraglichen Aufgaben haften wir dem Kunden gegenüber nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wir haften nicht für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit geplanter Werbemaßnahmen, verpflichten uns jedoch, den Kunden auf Ansätze rechtlicher Bedenken hinzuweisen, soweit sie uns erkennbar sind.

b) Mit unseren Werbeleistungen übernehmen wir keine Haftung für Eigenschaften des beworbenen Produktes oder für die Gefahren, die von ihm ausgehen können. Soweit wir von dritten deswegen in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen freizustellen.

8. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

a) Alle mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte übertragen wir im Rahmen des Vertragszwecks auf den Kunden. Der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart richtet sich daher nach dem Vertragszweck.

b) Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei uns.

9. PUBLIKATIONSRECHT

Wir sind berechtigt, unsere Tätigkeit für einen Kunden in eigenen Werbeaktionen zu erwähnen und die von uns für den Kunden entwickelten Aktionen und Werbemittel in Veröffentlichungen abzubilden, zu beschreiben und uns damit an Wettbewerben zu beteiligen.

10. ZAHLUNG

a) Unsere Rechnungen sind bei Rechnungsstellung rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.

b) Gegen unsere Forderungen ist eine Aufrechnung nur zulässig, soweit die Gegenansprüche von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

c) Wir sind berechtigt, Leistungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen, sofern uns nach Geschäftsabschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern.

11. GERICHTSSTAND, RECHTSORDNUNG

Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 ZPO ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und im Zusammenhang damit unser Sitz.

Die Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden beurteilen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.